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   OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17   

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https://dejure.org/2017,52801
OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2017 - 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52801)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigungsfähigkeit der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen

  • rechtsportal.de

    Genehmigungsfähigkeit der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    (1) Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrdstVG vorliegt, ist, ob die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht; hierfür sind insbesondere die Agrarberichte der Bundesregierung nach §§ 4, 5 LwG heranzuziehen (BGHZ 112, 86, juris Rn. 7; Senat, Beschluss v. 26. Februar 2009 - 5 W [Lw] 9/08, juris Rn. 26).

    Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 112, 86, juris Rn. 8; Senat a. a. O., juris Rn. 27).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 203, 297 Rn. 10 ff.) hängt die Wirksamkeit der Fristverlängerung um zwei Monate nicht mehr davon ab, ob die Genehmigungsbehörde die siedlungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zutreffend bejaht hat.
  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    (5) Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich, dem Antragsteller die Vorlage des seine Einbringungsverpflichtung bezeugenden Gesellschaftsvertrages aufzugeben (vgl. BGH NJW-RR 2017, 655 Rn. 12, BzAR 2014, 281 Rn. 15; Senat BzAR 2013, 425, juris Rn. 47).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169, juris Rn. 4; Senat a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 5 W (Lw) 9/08

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    (1) Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrdstVG vorliegt, ist, ob die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht; hierfür sind insbesondere die Agrarberichte der Bundesregierung nach §§ 4, 5 LwG heranzuziehen (BGHZ 112, 86, juris Rn. 7; Senat, Beschluss v. 26. Februar 2009 - 5 W [Lw] 9/08, juris Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
    23 (3) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2105, 855 Rn. 8) bereits entschieden hat (Beschl. v. 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, BeckRS 2017, 125613 Rn. 27 ff.), steht ein Haupterwerbslandwirt, der seine Landwirtschaft in erheblicher Entfernung von dem veräußerten Grundstück betreibt, einem Nichtlandwirt hinsichtlich § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG gleich, wenn das Grundstück nicht durch ein belastbares Betriebskonzept in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebunden ist.
  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.
  • OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19

    Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ausübung des

    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugutekommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2017 - 5 WLw 3/17 -, juris Rn. 21; BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 36/01 -, juris Rn. 4).
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